Terms & Conditions / Nutzungsbedingungen AGB

According to German Law

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des Onlinetools „TariffPilot“

1. Allgemeines und Vertragsabschluss

1.1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der TariffPilot GmbH, Piusallee 76, 48147 Münster, Deutschland (nachfolgend „ANBIETER“ genannt) und ihren Kunden für die Nutzung des Onlinetools „TariffPilot“. Das Onlinetool umfasst die Module „Zolltarifierung“ und „Güterklassifizierung“, die gemeinsam Bestandteil des jeweiligen Vertrags mit dem KUNDEN werden. Der „TariffPilot“ dient der Unterstützung des KUNDEN bei der zolltariflichen Einreihung von Waren sowie der Exportklassifizierung. Mithilfe des Onlinetools kann der KUNDE Tarifierungs- sowie Klassifizierungsvorschläge einschließlich eines erläuternden Memos (Begründung) erzeugen. Die Vorschläge sind unverbindliche Auskünfte und dienen ausschließlich der Entscheidungshilfe. Eine rechtliche oder verbindliche Beratung wird dadurch nicht erbracht. Die Zustimmung zu diesen AGB sowie der Datenschutzerklärung (https://www.tariffpilot.com/de/privacy) erfolgt durch ausdrückliche Bestätigung im Rahmen der Registrierung bzw. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Durch Abschluss des Vertrages gelten die AGB sowie die Datenschutzerklärung als Vertragsbestandteil als angenommen. Diese AGB sowie die gegebenenfalls in einer Individualvereinbarung mit dem KUNDEN niedergelegten Regelungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des KUNDEN haben keine Geltung, und zwar auch dann nicht, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des KUNDEN die Leistung ohne Widerspruch gegen die Bedingungen des KUNDEN bewirkt. Die Regelungen zu den Änderungen dieser AGB finden sich in Ziffer 14.1 dieser Bedingungen.

1.2 Kunde

Kunde im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB (nachfolgend „KUNDE“ genannt), d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem ANBIETER in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Nutzung des Tools durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

1.3 Testzugang

Mit der Einrichtung eines Testzugangs wird dem KUNDEN das Onlinetool befristet und ausschließlich zu Erprobungszwecken zur Verfügung gestellt. Während des Testzeitraums fällt kein Entgelt an. Die Nutzungserlaubnis endet mit Ablauf der Testperiode automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Umwandlung in einen zahlungspflichtigen Vertrag findet nicht statt. Sofern der ANBIETER einen kostenlosen Testzugang zu „TariffPilot“ zur Verfügung stellt, haftet er nicht für die ordnungsgemäße Funktionalität und daraus ggf. entstehende Schäden. Mit Aufnahme der Nutzung gelten die hier niedergeschriebenen AGB´s. Der ANBIETER ist berechtigt, den kostenlosen Testbetrieb jederzeit einzustellen.

1.4 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots oder – bei Online-Buchung – durch Bestätigung des ANBIETERS per E-Mail zustande. Mit Vertragsschluss beginnt die vertragliche Bindung und die Laufzeit (vgl. Ziff. 8.1). Die Modalitäten der Online-Buchung und der Zahlungsabwicklung sind in Ziff. 7.4 geregelt.

1.5 Vorvertragliche Informationen

Der ANBIETER informiert den KUNDEN gemäß Art. 29 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) vor Vertragsschluss klar und verständlich über die nachfolgenden Punkte: (a) Standard-Servicegebühren: Die Höhe der Nutzungsentgelte sowie etwaiger weiterer Servicegebühren ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste „TariffPilot Pricing“, die unter https://www.tariffpilot.com/de/pricing/ abrufbar ist, sowie aus dem individuellen Angebot bzw. der Buchungsoberfläche. (b) Frühkündigungs- bzw. Schadenspauschalen: Etwaige Pauschalen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch außerordentliche Kündigung des ANBIETERS richten sich nach Ziff. 8.3 dieser AGB. (c) Wechselentgelte (Phase-out gemäß Art. 29 Data Act): Der ANBIETER kann bis zum 11.01.2027 für eine über die Standard-Exportfunktion (vgl. Ziff. 8.4 und 11.2) hinausgehende Unterstützung beim Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer On-Premise-Lösung des KUNDEN ein reduziertes Wechselentgelt verlangen. Dieses Entgelt darf die dem ANBIETER unmittelbar entstehenden Kosten des Wechsels nicht übersteigen. Ab dem 12.01.2027 entfallen sämtliche Wechselentgelte. Über die Mindestanforderungen des Data Act hinausgehende Premium-Leistungen (z. B. kundenindividuelle Datenformatkonvertierung, beschleunigte Wechselabwicklung) können vom ANBIETER hiervon unabhängig bepreist werden. Mit Vertragsschluss bestätigt der KUNDE, dass ihm die vorstehenden Informationen rechtzeitig vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wurden und er sie zur Kenntnis genommen hat.

2. Vertragsgegenstand, Leistungen des ANBIETERS

2.1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die Bereitstellung des Onlinetools „TariffPilot“ als webbasierte Software-as-a-Service-Lösung durch den ANBIETER gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Art, Umfang und Funktionalität der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Die Nutzung und das jeweilige Kontingent beschränken sich auf das gebuchte Paket gemäß der Leistungsbeschreibung. Die Freischaltung zusätzlicher Vorgänge sowie der Erwerb weiterer Module kann gesondert erfolgen.

2.2 Nutzung von „TariffPilot“, Art und Umfang der Anwendung

Der KUNDE erhält für die Dauer des jeweils vertraglich vereinbarten Zeitraums ein nicht übertragbares Recht, das Onlinetool „TariffPilot“ in der jeweils bereitgestellten Version mietweise zu nutzen. Das Tool ermöglicht es dem KUNDEN, mittels Einsatzes von künstlicher Intelligenz, eigene Vorschläge für die Einreihung von Waren in den Zolltarif (inklusive Begründung in Textform, „PilotMemo“) sowie zur Güterklassifizierung im Rahmen der Exportkontrolle zu generieren. Die vom Tool erstellten Vorschläge und Auswertungen sind stets unverbindlich, dienen lediglich als Entscheidungshilfe und begründen keine Rechts- oder Steuerberatung durch den ANBIETER. Die fachliche und rechtliche Verantwortung für die Verwendung der Ergebnisse trägt allein der KUNDE; die Haftungsregelungen in Ziff. 10 bleiben unberührt.” Der KUNDE ist verpflichtet, alle mit „TariffPilot“ erzeugten Vorschläge und Auswertungen einer eigenverantwortlichen und sorgfältigen fachlichen Überprüfung zu unterziehen, bevor diese übernommen oder weiterverarbeitet werden. Der KUNDE trägt die alleinige Verantwortung für die finale Entscheidung über die Verwendung von mittels „TariffPilot“ generierten Vorschlägen sowie für die Einhaltung aller geltenden Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Zollabgaben, Verbote, Beschränkungen, Produktsicherheit, Exportkontrollen, Genehmigungspflichten, Sanktionen und Embargos. Wesentliche Änderungen oder Erweiterungen der Funktionalität, die zu erheblichen Veränderungen des Arbeitsablaufs beim KUNDEN oder zur relevanten Beschränkung der bisherigen Datenverwendbarkeit führen, teilt der ANBIETER dem KUNDEN mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform (z. B. per E-Mail) mit. Sofern der KUNDE solchen Änderungen nicht spätestens eine Woche nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht, gelten diese als genehmigt und werden Vertragsbestandteil. Von der Informationspflicht ausgenommen sind Änderungen, die ausschließlich infolge gesetzlicher Neuregelungen oder ähnlichen Veröffentlichungen (insbesondere Änderungen des Zolltarifs, von Zolltarifnummern, Anmerkungen, Erläuterungen oder sonstigen maßgeblichen Rechtsgrundlagen) erfolgen und lediglich zu einer fachlichen Anpassung der mittels „TariffPilot“ bereitgestellten Vorschläge führen, sofern diese Änderungen keinen Einfluss auf die grundsätzliche Funktionsweise und Bedienung des Onlinetools haben. Der KUNDE ist dafür verantwortlich, dass die von ihm über das Onlinetool „TariffPilot“ eingestellten, hochgeladenen oder genutzten Daten, Dokumente oder Technologien keine gegen geltende gesetzliche Vorschriften, insbesondere der Exportkontrollvorschriften, genehmigungspflichtige Inhalte enthalten. Der ANBIETER führt hierzu keine Überprüfung oder inhaltliche Kontrollen durch. Es obliegt ausschließlich dem KUNDEN, etwaige Anforderungen zu prüfen und einzuhalten. Der KUNDE wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er mit einem System der künstlichen Intelligenz interagiert (Art. 50 KI-VO). Die erzeugten Vorschläge basieren auf Wahrscheinlichkeitsmodellen und können systembedingt „Halluzinationen“ (falsche Tatsachenbehauptungen) enthalten. Die Ergebnisse dienen ausschließlich als Entscheidungshilfe. Der KUNDE ist verpflichtet, jeden Output vor einer geschäftlichen Verwendung auf seine Richtigkeit hin zu prüfen. Der ANBIETER stellt sicher, dass die durch TariffPilot erzeugten Ausgaben (insbesondere PilotMemos) als KI-generiert maschinenlesbar gekennzeichnet sind.

2.3 Speicherplatz und Zugriff über das Internet

Der TariffPilot wird am vereinbarten Übergabepunkt bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt unverzüglich nach Vertragsschluss. Das Nutzungsjahr beginnt mit Vertragsschluss, unabhängig davon, wann der KUNDE erstmals auf das System zugreift. Diese Nutzungsüberlassung von „TariffPilot“ erfolgt dabei über das Internet. Dies beinhaltet auch die Einräumung von Speicherplatz auf Servern. Übergabepunkt für „TariffPilot“ und die Daten ist der Router-Ausgang des Server-Rechenzentrums. Die Verantwortung für die Datenübertragung ab dem Übergabepunkt sowie für die dafür notwendigen technische Voraussetzungen (z. B. funktionsfähiger Internetzugang, Endgeräte) liegt beim KUNDEN. Der ANBIETER ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Betriebstauglichkeit oder Sicherheit der Plattform erforderlich ist. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Falle rechtzeitig informieren. Die Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes ist nicht Gegenstand der Leistung.

2.4 Funktionsumfang von „TariffPilot“

Der bei Vertragsschluss vereinbarte Funktionsumfang von „TariffPilot“ sowie die technischen Anforderungen an die Nutzung werden in der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung sowie unter www.tariffpilot.com/service-description verbindlich festgelegt.

3. Nutzungsrechte

3.1 Zeitlich befristetes Nutzungsrecht

Der ANBIETER räumt dem KUNDEN das einfache und nicht übertragbare Recht ein, auf „TariffPilot“ gemäß dem beim Vertragsabschluss vereinbarten Funktions- und Leistungsumfang während der Vertragsdauer bestimmungsgemäß zuzugreifen und es nach Maßgabe dieser AGB zu nutzen. Die Laufzeit des Nutzungsrechts beträgt grundsätzlich zwölf Monate („Nutzungsjahr“), sofern keine abweichende Laufzeit individuell vereinbart wurde, beginnend mit Vertragsschluss (vgl. Ziff. 2.3 und Ziff. 8.1). Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Nutzungsjahr, wenn sie nicht fristgemäß zum Ablauf eines Nutzungsjahres in Textform gekündigt wird. Das im gewählten Paket vereinbarte Volumen an Tarifierungsvorschlägen steht dem KUNDEN ausschließlich innerhalb des jeweiligen Nutzungsjahres zur Verfügung. Einzelvorgänge, die bis zum Ende eines Nutzungsjahres nicht verbraucht wurden, verfallen ersatzlos. Eine Übertragung nicht genutzten Volumens in das darauffolgende Nutzungsjahr oder eine anteilige Erstattung des Entgelts ist ausgeschlossen. Der KUNDE kann bei Vertragsschluss das zu seinem Bedarf passende Paket bzw. Volumen buchen. Das Volumen an Tarifierungsvorschlägen ist aus der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vorliegenden Preisliste, der sog. „TariffPilot Pricing“-Übersicht sowie unter https://www.tariffpilot.com/de/pricing/ ersichtlich. Das jeweils gebuchte Paket/Volumen wird im Vertrag dokumentiert. Ein Upgrade auf ein höheres Paket oder größeres Volumen kann der KUNDE jederzeit zum Monatsende mit einer Frist von einer Woche in Textform (z.B. per E-Mail) gegenüber dem ANBIETER verlangen, ohne dass Ziffer 8.2 Anwendung findet. Bereits gezahlte Entgelte werden anteilig verrechnet, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Ab dem 01. des darauffolgenden Monats wird dann ein neuer Jahresvertrag mit dem entsprechenden Paket/Volumen sowie den entsprechenden Konditionen zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen. Ein Downgrade auf ein kleineres Paket/Volumen ist nur mit Wirkung zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres möglich. Der KUNDE hat spätestens einen Monat vor Vertragsende eine entsprechende Mitteilung in Textform an den ANBIETER zu richten. Die Anpassung tritt mit Beginn des darauffolgenden Nutzungsjahres in Kraft. Hierzu werden die Vertragsparteien dann einen neuen Vertrag abschließen. Die Nutzung von „TariffPilot“ erfolgt ausschließlich zur Abwicklung eigener, geschäftlicher Tätigkeiten des KUNDEN durch dessen eigenes Personal oder von ihm ausdrücklich beauftragtes Personal. Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen oder eine Überlassung an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens bedarf der vorherigen Zustimmung des ANBIETERS in Textform.

3.2 Änderungsrechte

Dem KUNDEN ist es nicht gestattet, Änderungen, Anpassungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe an „TariffPilot“ oder den zugrunde liegenden Systemen, Codes oder Datenbanken vorzunehmen. Ebenso untersagt sind Dekompilierung, Reverse Engineering, Zurückentwicklung, das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen sowie sonstige Versuche der Manipulation oder Modifizierung des Tools.

3.3 Weitergehende Nutzung

Rechte, die dem KUNDEN im Rahmen dieses Vertrages nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen ihm nicht zu. Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, „TariffPilot“ oder Bestandteile hiervon über die im Vertrag vereinbarte Nutzung hinaus zu verwenden, von Dritten verwenden zu lassen oder Dritten im Original oder in Form von Kopien, Zugängen oder sonstigen Abrufmöglichkeiten, einschließlich Fernzugriffen, zugänglich zu machen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind alle Personen, die nicht in einem festen Anstellungsverhältnis zum Kunden stehen. Eine Überlassung an verbundene Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung des ANBIETERS in Textform (s. Ziff. 3.1). Insbesondere ist es untersagt, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern, öffentlich zugänglich zu machen oder zeitlich befristet zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen. Das Erstellen, Verwenden und Speichern von Ergebnisprotokollen („Exportdateien“, „Memos“ o.Ä.), die mittels „TariffPilot“ erstellt wurden, ist dem KUNDEN nur für eigene betriebliche Zwecke gestattet und ausschließlich unter Beibehaltung etwaiger Schutzrechtsvermerke. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der eigenen Organisation ist untersagt.

3.4 Aktualisierungen

Sofern der ANBIETER während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Weiterentwicklungen („Neulieferungen“) vornimmt, gelten die vorstehenden Nutzungsrechte auch für diese. Ein Anspruch des KUNDEN auf die Bereitstellung bestimmter zusätzlicher Funktionalitäten oder individueller Anpassungen besteht nur, sofern dies ausdrücklich im Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung vereinbart wurde.

4. Technische Verfügbarkeit, Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen

4.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen

Der ANBIETER ist berechtigt, Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen von „TariffPilot“ vorzunehmen sowie Maßnahmen zur Feststellung, Prävention und Behebung von Funktionsstörungen, Performance-Problemen oder Systemfehlern einzuleiten. Soweit solche Maßnahmen zu vorübergehenden Betriebsunterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit führen, wird der ANBIETER diese auf das notwendige Maß beschränken und – soweit planbar – außerhalb üblicher Geschäftszeiten vornehmen. Solche Maßnahmen führen nur dann zu vorübergehenden Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

4.2 Technische Verfügbarkeit

Der ANBIETER gewährleistet außerhalb der vereinbarten Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit (wie Wartungsarbeiten, Um- oder Aufrüstung der Hardware oder anderer technischer Einrichtungen) eine Verfügbarkeit von „TariffPilot“ von 99 % im Jahresdurchschnitt. Verfügbarkeit bedeutet die Möglichkeit des Zugriffs auf das Onlinetool über das Internet, wobei kurzzeitige, nicht voraussehbare Unterbrechungen hiervon ausgenommen sind. Auf die Verfügbarkeit der Inhalte von Drittanbietern hat der ANBIETER keinen Einfluss. Diese sind insofern nicht Bestandteil der Leistung vom ANBIETER. Der ANBIETER ist in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit berechtigt, das Portal und den Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Geplante Nichtverfügbarkeiten sind mit dem KUNDEN zu vereinbaren. Bei wichtigen Gründen wird der KUNDE seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. Der KUNDE erteilt bereits jetzt seine Zustimmung, dass einmal pro Monat an einem Freitag zwischen 18.00 und 22.00 Uhr ein planmäßiges Wartungsfenster besteht. Diese regelmäßigen Wartungsarbeiten gelten als vereinbarte geplante Nichtverfügbarkeiten und werden bei der Verfügbarkeit nicht mitgerechnet. Wenn und soweit der KUNDE in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit die Software nicht nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung des Onlinetools in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den KUNDEN kein Anspruch auf Mängelhaftung oder Schadensersatz. Notwendige, außerhalb der planmäßigen Wartungsfenster liegende Wartungsarbeiten oder Störungsbeseitigungen werden nur bei dringendem Bedarf und – soweit möglich – mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. Der ANBIETER ist bestrebt, deren Dauer und Häufigkeit auf das technisch unvermeidbare Maß zu beschränken.

5. Rechte des KUNDEN bei Mängeln

5.1 Mängelbeseitigung

Der ANBIETER ist verpflichtet, Mängel an dem Onlinetool „TariffPilot“ zu beheben. Ein Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn das System Fehlermeldungen anzeigt, die gewünschte Reaktion des Systems gänzlich ausbleibt oder die üblichen Funktionen des Tools erheblich beeinträchtigt sind, obwohl der KUNDE die ihm bekannten und erforderlichen Eingaben ordnungsgemäß vorgenommen hat. Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Verwertbarkeit von Vorschlägen, Begründungen oder Arbeitsergebnissen, die mittels „TariffPilot“ erzeugt werden, übernimmt der ANBIETER keine Mängelhaftung. Insoweit bleibt es bei der Pflicht des KUNDEN zur eigenständigen und fachlichen Überprüfung aller Nutzungsergebnisse vor deren weiterer Verwendung (vgl. Ziffer 2.2). Der KUNDE ist verpflichtet, dem ANBIETER Mängel unverzüglich in Textform und in nachvollziehbarer Form anzuzeigen und die zur Prüfung zweckdienlichen Informationen bereitzustellen (z. B. Fehlerbericht, Screenshots, Beschreibung der Benutzereingaben und Systemumgebung). Der ANBIETER kann nach eigenem billigen Ermessen den Mangel durch Nachbesserung oder durch Bereitstellung einer neuen, mangelfreien Version beseitigen. Die Nacherfüllung erfolgt für den KUNDEN kostenfrei und innerhalb einer angemessenen Frist. Sind die vom Kunden bereitzustellenden Informationen nicht ausreichend, um den Mangel zu analysieren oder zu beheben, kann der ANBIETER die Nacherfüllung so lange verweigern, bis alle zur Ursachenklärung notwendigen Informationen vorliegen.

5.2 Kündigungsmöglichkeiten

Eine Kündigung des KUNDEN gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem ANBIETER eine angemessene Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist, sie vom ANBIETER verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen, der KUNDE dem ANBIETER in Textform eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat, mit dem Hinweis auf die Kündigungsabsicht bei erfolglosem Verstreichen, oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den KUNDEN gegeben ist. Das Recht des KUNDEN zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt im Übrigen unberührt, insbesondere bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den ANBIETER.

5.3 Ausschluss

Die Geltendmachung von Rechten des KUNDEN wegen Mängeln ist ausgeschlossen, soweit dieser ohne vorherige Zustimmung des ANBIETERS in Textform Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe am Onlinetool „TariffPilot“ i.S.v. Ziffer 3.2 der AGB vornimmt oder vornehmen lässt. Die Rechte des KUNDEN auf Mängelbeseitigung bleiben unberührt, sofern der KUNDE zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

5.4 Schadensersatzanspruch

Ein Schadensersatzanspruch gegen den ANBIETER aufgrund von Mängeln besteht nur, wenn der KUNDE dem ANBIETER zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat und diese ohne Erfolg verstrichen ist, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich, insbesondere bei endgültiger Verweigerung, Unmöglichkeit der Nachbesserung. Die gesetzlichen Schadensersatzansprüche, insbesondere im Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.

6. (Mitwirkungs-)Pflichten des KUNDEN

6.1 Zugang

Der Zugang zu „TariffPilot“ erfolgt mittels FIDO2 Standard, per Magic Link oder Single-Sign-On (SSO) Verfahren. Der KUNDE ist dafür verantwortlich, dass nur berechtigte Personen (ausschließlich eigene Mitarbeitende) Zugang zu Nutzerkonten haben und die dafür erforderlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Für missbräuchliche oder fehlerhafte Bedienungen durch seine Nutzer haftet der KUNDE. Der KUNDE stellt sicher, dass sein Personal über das notwendige Maß an KI-Kompetenz verfügt (Art. 4 KI-VO), um die Funktionsweise, die Grenzen und die Fehlerrisiken des TariffPilot angemessen einschätzen zu können.

6.2 Meldepflicht

Der KUNDE ist verpflichtet, Mängel des Onlinetools „TariffPilot“ im Sinne von Ziffer 5.1 dem ANBIETER unverzüglich in Textform zu melden. Der KUNDE wird bei der Fehleranalyse und -beseitigung im zumutbaren Rahmen mitwirken, insbesondere indem er dem ANBIETER sämtliche für die Fehlerdiagnose erforderlichen und ihm zumutbaren Informationen (z. B. Fehlermeldungen, Nutzungsvorgänge, Screenshots, Systemdetails) zur Verfügung stellt sowie etwaigen Anweisungen des Supports folgt. Unterlässt der KUNDE schuldhaft eine rechtzeitige Anzeige von Mängeln oder erforderliche Mitwirkung und ist dem ANBIETER infolgedessen die Abhilfe nicht oder nur eingeschränkt möglich, so ist der KUNDE mit der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten in dem Umfang ausgeschlossen, wie der Schaden oder Fortbestand des Mangels auf die fehlende Mitwirkung zurückzuführen ist. Zur ordnungsgemäßen Bereitstellung und Nutzung des Onlinetools ist der KUNDE verpflichtet, alle für die Inbetriebnahme erforderlichen Daten und Informationen vollständig und korrekt zu übermitteln. Kommt der KUNDE seinen Mitwirkungspflichten – insbesondere im Rahmen der Ersteinrichtung – nicht nach, entfallen entsprechende Rechte wegen darauf beruhender Mängel.

6.3 Verantwortung für die Nutzung, Schutz vor unbefugten Zugriff Dritter, außerordentliche Kündigungsmöglichkeit bei Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten

Sofern nicht anders in Textform vereinbart, ist der KUNDE für die Verwendung von „TariffPilot“ selbst verantwortlich. Der KUNDE hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um den Zugriff auf das Onlinetool „TariffPilot“ vor unbefugten Dritten zu schützen. Er wird insbesondere den Magic Link zur Anmeldung vor unberechtigtem Zugriff sichern und seine Nutzer darauf hinweisen, dass die Anfertigung von Kopien, Exporten oder Screenshots außerhalb des zulässigen Vertragsumfangs unzulässig ist. Der KUNDE wird auf den Systemen, die auf die Systeme des ANBIETERS zugreifen, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. Kommt der KUNDE wiederholt und schuldhaft seinen Pflichten nicht nach und setzt er diesen Verstoß trotz Abmahnung in Textform und angemessener Fristsetzung fort, ist der ANBIETER berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen. Die Abmahnung kann entfallen, wenn die Fortsetzung des Vertrags für den ANBIETER unzumutbar ist oder ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt.

6.4 Möglichkeit der Sperrung des Zugriffs durch den ANBIETER

Der ANBIETER ist zur sofortigen Sperre des Dienstes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Verwendung durch den KUNDEN rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzt. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt u.a. insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den ANBIETER davon in Kenntnis setzen. Die Sperre ist verhältnismäßig auf das erforderliche Maß zu beschränken und nur für die Dauer aufrechtzuerhalten, die zur Klärung des Sachverhalts notwendig ist. Der ANBIETER hat den KUNDEN unverzüglich unter Angabe der Gründe über die Sperre zu informieren. Die Sperre ist unverzüglich aufzuheben, sobald sich der Verdacht als unbegründet oder ausgeräumt erweist. Für den Zeitraum einer unbegründeten Sperre werden bereits gezahlte Entgelte dem KUNDEN anteilig erstattet. Weitergehende Rechte des KUNDEN auf Schadensersatz bleiben unberührt.

6.5 Kosten für Mitwirkungshandlung

Sämtliche Mitwirkungshandlungen, zu denen der KUNDE verpflichtet ist, nimmt er auf eigene Kosten vor.

7. Vergütung und Zahlung

7.1 Nutzungsentgelt

Das jährliche Nutzungsentgelt für „TariffPilot“, einmalige Anschlusskosten sowie ggf. weitere beauftragte Leistungen des ANBIETERS (z. B. Supportleistungen, Zusatzmodule) ergeben sich aus dem im Vertrag festgelegten Preis.

7.2 Zahlung im Voraus

Die einmalige Anschlussgebühr wird nach erfolgter Systemeinrichtung mit der Bereitstellung des Onlinetools „TariffPilot“ und der Systemzugänge nach entsprechender Benachrichtigung durch den ANBIETER in Rechnung gestellt. Das jährliche Nutzungsentgelt ist mit Beginn der Nutzung und nach entsprechender Rechnungsstellung fällig und laufend jeweils im Voraus zu zahlen. Bei Verlängerung des Vertrages ist das jeweilige Nutzungsentgelt zu Beginn des neuen Nutzungsjahres und nach Rechnungsstellung im Voraus zahlbar.

7.3 Einwendungen gegen Rechnungen

Einwendungen gegen Rechnungen der von ANBIETER erbrachten Leistungen hat der KUNDE innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Erfolgen innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die jeweilige Rechnung als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des KUNDEN bei begründeten Einwendungen bleiben hiervon unberührt.

7.4 Online-Buchung und Zahlungsabwicklung über Stripe

Bei Vertragsschluss im Wege der Online-Buchung über die Buchungsoberfläche des ANBIETERS erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe“). Stripe ist im Rahmen der Zahlungsabwicklung eigenständig Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Verarbeitung der durch den KUNDEN übermittelten Zahlungsdaten (insbesondere Karten- oder Kontodaten, Authentifizierungsdaten) erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der jeweils gültigen Datenschutz- und Vertragsbedingungen von Stripe, abrufbar unter https://stripe.com/de/legal und https://stripe.com/de/privacy. Der ANBIETER erhält keinen Zugriff auf die vollständigen Zahlungsmittelangaben des KUNDEN; ihm werden lediglich die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Statusmeldungen (z. B. Zahlungserfolg, Zahlungsausfall) übermittelt. Die Zahlung des Nutzungsentgelts sowie etwaiger Anschlussgebühren erfolgt — sofern nicht anders vereinbart — bei Vertragsschluss bzw. nach den im Buchungsvorgang angezeigten Modalitäten. Bei wiederkehrenden Zahlungen (z. B. jährliche Verlängerung gemäß Ziff. 8.1) erteilt der KUNDE Stripe ein entsprechendes Mandat über die Stripe-Oberfläche; die Ziff. 7.1 bis 7.3 dieser AGB gelten ergänzend. Die Authentifizierung des KUNDEN im Zahlungsprozess erfolgt nach den Anforderungen der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2, Richtlinie (EU) 2015/2366) und den hierauf gestützten regulatorischen Vorgaben (Starke Kundenauthentifizierung, SCA). Im Falle einer Rückbuchung, eines Zahlungsausfalls oder einer fehlgeschlagenen Authentifizierung ist der ANBIETER berechtigt, den Zugang zum Onlinetool nach Maßgabe von Ziff. 7.5 (Zahlungsverzug und fristlose Kündigung) vorübergehend zu sperren, bis sämtliche offenen Forderungen ausgeglichen sind. Die Bestimmungen der Ziff. 8.3 zur außerordentlichen Kündigung bei Zahlungsverzug bleiben unberührt. Die Buchungsoberfläche stellt vor verbindlicher Bestellung sämtliche Vertragsbestandteile (Hauptleistungen, Entgelt, Laufzeit, AGB, Datenschutzerklärung sowie die vorvertraglichen Informationen gemäß Ziff. 1.5) in Textform bereit. Mit Klick auf den als verbindliche Bestellung gekennzeichneten Buchungsbutton gibt der KUNDE ein bindendes Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt mit Bestätigung des ANBIETERS per E-Mail zustande (vgl. Ziff. 1.4).

7.5 Zahlungsverzug und fristlose Kündigung

Kommt der KUNDE mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen von Nutzungsentgelten oder sonstigen vertraglich geschuldeten Entgelten schuldhaft in Verzug, ist der ANBIETER nach einmaliger Mahnung und unter Hinweis auf die bevorstehende Sperrung berechtigt, den Zugang zur Nutzung von „TariffPilot“ bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen vorübergehend zu sperren. Nach Begleichung des Rückstands wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach Maßgabe von Ziffer 8.3 bleibt unberührt.

7.6 Umsatzsteuer

Sämtliche Vergütungen und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1 Mindestvertragslaufzeit

Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Vertragsende in Textform gekündigt wird.

8.2 Ordentliche Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Monaten durch ordentliche Kündigung in Textform beendet werden, frühestens jedoch zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Datum des Zugangs der Kündigungserklärung beim Vertragspartner maßgeblich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

8.3 Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der KUNDE mit der Entrichtung des Nutzungsentgelts oder des Anschlussentgelts oder eines Teils dieses Entgelts für mindestens zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume in Verzug ist oder für mehr als 30 Tage in Verzug ist und eine Nachfrist zur Zahlung erfolglos abgelaufen ist. In diesem Fall ist der ANBIETER berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25 % (ein Viertel) der bis zum Ende des laufenden Nutzungsjahres noch ausstehenden Nutzungsentgelte als sofort fällig zu verlangen. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem ANBIETER kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem ANBIETER bleibt der Nachweis eines weitergehenden tatsächlichen Schadens vorbehalten.

8.4 Entfall der Verpflichtung zur Speicherung, Sicherung der Daten

Mit Beendigung des Vertrages endet die Pflicht des ANBIETERS zur fortlaufenden Speicherung und Sicherung aller vom KUNDEN im Zusammenhang mit der Nutzung des Onlinetools „TariffPilot“ hinterlegten Daten, sofern keine gesetzlichen oder abrechnungsbezogenen Aufbewahrungsfristen bestehen. Sämtliche Daten des KUNDEN, die im Rahmen der Nutzung des Onlinetools „TariffPilot“ auf den Servern des ANBIETERS gespeichert wurden, werden spätestens 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vollständig gelöscht, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Mit Beendigung des Vertrages hat der KUNDE das Recht, seine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu exportieren (EU Data Act). Der ANBIETER unterstützt den KUNDEN beim Anbieterwechsel gemäß den gesetzlichen Anforderungen des Artikels 25 Data Act und stellt einen Datenzugriff bis 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sicher. Über die in 11.2 bereitgestellte Standard-Exportfunktion hinaus kann der KUNDE eine zusätzliche Unterstützung beim Anbieterwechsel anfordern (z. B. individuell formatierte Datenträger, kundenspezifische Datenformat-Konvertierung). Bis zum 11.01.2027 kann der ANBIETER hierfür gemäß Art. 29 Abs. 2 Data Act ein reduziertes Wechselentgelt verlangen, das die unmittelbar entstandenen Kosten des Wechsels nicht übersteigt. Ab dem 12.01.2027 erfolgt die Standard-Wechselunterstützung im Sinne von Art. 25 Data Act entgeltfrei; für Premium-Leistungen, die über den Mindestumfang des Data Act hinausgehen, kann auch nach diesem Datum ein gesondertes, angemessenes Entgelt vereinbart werden. Das Format der Daten und die Art des Datenträgers können, soweit technisch möglich, individuell vereinbart werden. Die datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten und Pflichten zur Löschung personenbezogener Daten richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorgaben und der jeweils geltenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

9. Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist verpflichtet, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, soweit und solange die Erfüllung durch höhere Gewalt unmöglich wird oder diese unzumutbar erschwert ist. Als höhere Gewalt gelten sämtliche unvermeidbaren, außerhalb des Einflussbereichs einer Partei liegenden Umstände, die die Vertragserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verhindern. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend: von der Vertragspartei nicht zu vertretende(s) Feuer, Explosion oder Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, über sechs Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf, nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles der höheren Gewalt unverzüglich in Textform in Kenntnis setzen. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen in Textform zu kündigen. Während der Dauer der von der höheren Gewalt betroffenen Verhinderung sind etwaige Leistungspflichten sowie hierauf bezogene Vergütungsansprüche ausgesetzt. Diese Regelung gilt entsprechend auch für Dienstleister, deren Leistungen für die Vertragserfüllung erforderlich sind.

10. Haftung

10.1 Haftung

Der ANBIETER haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher/grob fahrlässiger Pflichtverletzung des ANBIETERS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden, die auf der Verletzung einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder einer zugesicherten Eigenschaft beruhen. Die Haftung des ANBIETERS wegen der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist begrenzt auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des ANBIETERS – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Schäden und nicht für solche Schäden, deren Risiko für den KUNDEN weder beherrschbar noch versicherbar ist. Die verschuldensunabhängige Haftung des ANBIETERS nach § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen bereits bei Vertragsschluss vorhandenen Mängeln ist ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen wurde. Für einfach fahrlässig verursachten Datenverlust beim KUNDEN haftet der ANBIETER nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den KUNDEN eingetreten wäre. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die ordnungsgemäße Datensicherung aus von dem ANBIETER zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung des ANBIETERS im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftungsbeschränkungen gelten für die vertragliche sowie für die außervertragliche Haftung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Übrigen ist jegliche über die vorgenannten Regelungen hinausgehende Haftung des ANBIETERS – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

10.2 Haftung für Personenschäden

Der ANBIETER haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des ANBIETERS oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.3 Haftungsausschluss für Inhalte und Verwendung durch den KUNDEN

Der KUNDE ist allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die von ihm in das Onlinetool „TariffPilot“ eingestellten, hochgeladenen oder genutzten Daten, Dokumente oder Technologien nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen oder einer Genehmigungspflicht unterliegen. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung oder Überprüfung hinsichtlich der Übermittlung, Verarbeitung oder Speicherung solcher Inhalte und ist insbesondere nicht verpflichtet, die Einhaltung exportkontrollrechtlicher Pflichten des KUNDEN zu überwachen. Etwaige rechtliche Folgen aus einem Verstoß gegen entsprechende Vorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des KUNDEN.

11. Auftragsdatenverarbeitung

11.1 Datenverarbeitung und -speicherung

Durch das Bereitstellen des Onlinetools „TariffPilot“ und des entsprechenden Speicherplatzes auf den Servern des ANBIETERS erfolgt eine Datenverarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des KUNDEN, für die gemäß Art. 28 DSGVO eine gesonderte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (AVV) zu schließen ist, in der insbesondere Maßnahmen zur Datensicherheit (technische und organisatorische Maßnahmen, TOM) sowie die Einzelheiten der Verarbeitung getroffen werden müssen. Die zusätzlichen Regelungen zur Auftragsverarbeitung, insbesondere zu Maßnahmen der Datensicherheit, werden separat vereinbart. Der KUNDE ist im Rahmen des Vertrages zur Auftragsverarbeitung als Auftraggeber für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den ANBIETER, die Wahrung der Betroffenenrechte (Benachrichtigung, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung) sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung selbst verantwortlich. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Nutzungsvertrag und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) geht der AVV vor. Der KUNDE bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke. Der ANBIETER ist jedoch berechtigt, diese zur Erfüllung des Vertrages zu nutzen sowie im Falle des Zahlungsverzugs durch den KUNDEN Zurückbehaltungsrechte auszuüben und eine Herausgabe zu verweigern, bis die jeweils offene Forderung ausgeglichen wurde. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Daten, für die das Datenschutzrecht gilt. Soweit der KUNDE die Buchung im Wege der Online-Buchung vornimmt, werden die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. übermittelt. Stripe verarbeitet diese Daten als eigenständig Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO (vgl. Ziff. 7.4). Eine darüber hinausgehende Weitergabe personenbezogener Daten an Stripe findet nicht statt. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des ANBIETERS. Der ANBIETER wird die vom KUNDEN eingegebenen Daten (Input) sowie die für den KUNDEN generierten Ergebnisse (Output) nicht zum Zwecke des Trainings oder der Verbesserung allgemeiner, kundenübergreifender KI-Modelle nutzen, es sei denn, der KUNDE hat hierzu vorab ausdrücklich in Textform eingewilligt.

11.2 Datenherausgabe

Der KUNDE kann während der Vertragslaufzeit über die von ANBIETER bereitgestellte Exportfunktion eigenständig sämtliche auf den Servern des ANBIETERS gespeicherten Anwendungsdaten in einem maschinenlesbaren Format (CSV-Dateien) herunterladen und auf eigenen Speichermedien sichern. Die Bereitstellung oder Übergabe zusätzlicher Software-Tools, Quellcodes oder spezifisch für den KUNDEN entwickelter Anwendungen ist ausgeschlossen. Der KUNDE hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

12. Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen oder zugänglich gewordenen vertraulichen Informationen, einschließlich Geschäftsgeheimnissen, technischer Unterlagen, Betriebsgeheimnisse, Daten, Nutzerinhalte sowie Know-how, streng vertraulich zu behandeln, nicht unbefugt Dritten zu offenbaren, nicht außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen und angemessene Vorkehrungen zur Vertraulichkeit zu treffen. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen nur die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch den ANBIETER vertraulich zu behandeln sind insbesondere die ANWENDUNGSDATEN, sollte sie von diesen Kenntnis erlangen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist. sie auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden muss. In diesem Fall wird die Partei, die zur Offenlegung verpflichtet ist, den anderen Vertragspartner hierüber unverzüglich informieren. Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgegeben. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, soweit sie nicht nach Abs. 2 entfällt.

13. Veröffentlichung als Referenzkunde

Der ANBIETER ist berechtigt, den KUNDEN als Referenz auf der “TariffPilot” Website, in Pressemitteilungen oder sonstigen Marketingmaterialien zu benennen. Der KUNDE kann der Nennung jederzeit in Textform, z.B. per E-Mail widersprechen. Die Angabe kann unter Verwendung des Firmenlogos des KUNDEN erfolgen. Der KUNDE räumt dem ANBIETER zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein. Details zu Vertragsinhalten, Leistungsumfang oder Umsatz werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des KUNDEN verwendet.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags

Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages und seiner Anhänge bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der AGB des Onlinetools oder der dazugehörigen Anhänge werden Vertragsbestandteil, wenn der KUNDE nach dem Hinweis auf die Änderung und der Zur-Verfügung-Stellung – entweder durch Übersendung der neuen Bedingungen per E-Mail oder der Veröffentlichung innerhalb des TariffPilots – nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem Hinweis der Vertragsänderung widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs wird der KUNDE in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken in Textform niedergelegt werden. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst. Individualabreden gemäß § 305b BGB bleiben hiervon unberührt. Wesentliche Änderungen dieser AGB, die das Äquivalenzverhältnis der Parteien berühren, bedürfen der aktiven Zustimmung des KUNDEN (z. B. per Klick-Zustimmung im Login-Bereich). Bei unbedeutenden Änderungen gilt das Widerspruchsverfahren fort.

14.2 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

14.3 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des ANBIETERS „Münster“.

‍Stand: 01.06.2026